AGB
Allgemeine Verkaufsbedingungen der tecxellent GmbH
A. Allgemeines / Vertragsabschluss
- Lieferverträge schließen wir nur zu den nachfolgenden Bedingungen ab.
- Unsere Angebote sind freibleibend. Für den Umfang unserer Lieferungen und Leistungen sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgeblich. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir auch dann nicht an, wenn wir von Bedingungen des Bestellers Kenntnis haben und die Lieferung vorbehaltlos ausführen, es sei denn, die Bedingungen des Bestellers sind von uns schriftlich anerkannt worden.
- Unsere Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten i.S.d. § 24 AGBG; sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller aus laufender Geschäftsbeziehung.
B. Preise
- Unsere Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung und der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Wenn sich nach Vertragsabschluss auftragsbezogene Kosten wesentlich ändern, sind die Vertragspartner verpflichtet, sich über eine Anpassung der Preise zu verständigen.
- Alle aufgeführten Preise sind in Euro (€) als Netto-Preise zzgl. MwSt. ausgezeichnet.
C. Lieferungs- und Abnahmepflichten
- Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
- Lieferfristen beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und der Besteller alle Voraussetzungen, zu deren Ausführung er verpflichtet ist, erfüllt hat. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist Liefertag der Tag des Versandes. Verzögert sich jedoch der Versand ohne unser Verschulden, gilt der Tag der Bereitstellung als Liefertag. Teillieferungen sind zulässig.
- Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen verlängert sich die Lieferfrist. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten.
- Bei Verzug sind Schadensersatzansprüche nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Pflichten möglich.
- Bei Abrufaufträgen ohne Terminvereinbarung können wir eine Frist setzen und danach zurücktreten oder Schadensersatz fordern.
- Prüfungen durch uns sind kostenpflichtig, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
- Musterlieferungen gelten als freigegeben, wenn der Besteller nicht rechtzeitig reagiert.
D. Versand und Gefahrübergang
- Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware unser Werk verlässt.
- Verzögert sich der Versand durch den Besteller, geht die Gefahr mit Bereitstellung über.
E. Maße, Gewichte und Liefermengen
Maße und Gewichte entsprechen DIN-Normen und sind keine zugesicherten Eigenschaften. Geringfügige Abweichungen berechtigen nicht zur Beanstandung.
F. Haftung für Mängel der Lieferung
- Der Besteller muss die Ware unverzüglich prüfen und Mängel binnen 14 Tagen schriftlich rügen.
- Uns muss Gelegenheit zur Überprüfung gegeben werden.
- Bei berechtigten Mängeln erfolgt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist dies nicht möglich, kann Rücktritt oder Minderung verlangt werden.
- Haftung besteht nur bei Lieferung gemäß Freigabemuster.
- Gewährleistung ist auf sechs Monate beschränkt.
- Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
G. Allgemeine Haftungsbeschränkungen
- Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder wesentlichen Pflichtverletzungen.
- Haftung für Prüfungsverpflichtungen nur bei schuldhafter Verletzung.
H. Zahlungsbedingungen
- Zahlung innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug.
- Werkstückbezogene Kosten sind im Voraus zu zahlen.
- Aufrechnung/Zurückbehaltung nur bei unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenansprüchen.
- Mahngebühr 5 €, Verzugszinsen 8 % über Basiszins (§ 288 BGB).
I. Eigentumsvorbehalt
- Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung unser Eigentum.
- Zugriffe Dritter sind uns sofort mitzuteilen.
- Verarbeitung erfolgt für uns. Miteigentum bei Verbindung mit Fremdteilen.
- Forderungen aus Weiterveräußerung sind an uns abgetreten.
- Sicherheiten werden bei Übersicherung um 10 % auf Wunsch freigegeben.
J. Werkstückbezogene Modelle und Fertigungseinrichtungen
- Vom Besteller gestellte Modelle müssen kostenfrei übergeben werden.
- Von uns gefertigte Modelle bleiben unser Eigentum.
- Behandlung erfolgt mit üblicher Sorgfalt, Versicherung auf Wunsch des Bestellers.
- Besteller haftet bei Schutzrechtsverletzungen.
- Einmalmodelle bedürfen besonderer Vereinbarung.
K. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
- Erfüllungsort ist unser Werk.
- Gerichtsstand ist unser Sitz, bei Kaufleuten.
- Deutsches Recht, UN-Kaufrecht ausgeschlossen.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt den Vertrag nicht insgesamt.